Klienten-Info - Archiv
![Reisekostenbegriff im Umbruch](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/89.jpg)
Reisekostenbegriff im Umbruch
:: Reisekostenersatz nach Rz 774 VereinsR gesetzwidrig Der UFS Innsbruck 19.1.2007, RV/0641 - I/06 hat eine Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass der Reisebegriff in Rz 774 VereinsR in Widerspruch zu den §§ 4 Abs. 5 und 16 Abs. 1 Z 9 EStG ( Berufs- und...
Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten
Eine reguläre Lohnerhöhung kostet dem Arbeitgeber ca. 130% der Bruttoerhöhung, wobei dem Arbeitnehmer oft weniger als 50% der Bruttoerhöhung netto zufließt. Es ist daher verständlich, dass aus diesem für beide Teile „schlechten...
![Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/98.jpg)
![Geltendmachung des Vorsteuerabzugs - Sonderfall bei Errichtung von Bürogebäuden](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/17.jpg)
Geltendmachung des Vorsteuerabzugs - Sonderfall bei Errichtung von Bürogebäuden
Der Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ist häufig Thema bei Betriebsprüfungen. Zur gesetzlichen Regelung und Rechtsprechung hiezu sei folgendes ausgeführt: :: Gesetz Laut § 12 Abs. 1 Z 1 UStG ist der Vorsteuerabzug auf Anzahlungen vor...
Steuerliche Qualifikation von Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
Gem. § 20 Abs. 2 EStG steht den steuerfreien Einnahmen für in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Aufwendungen ein Abzugsverbot gegenüber. Im 2. EStR-Wartungserlass 2006 wird das Kriterium dieses Zusammenhanges an Hand diverser Beispiele...
![Steuerliche Qualifikation von Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/26.jpg)
![Kurz-Info: Verlängerung des NoVA-Bonus bis 30. Juni 2008](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/35.jpg)
Kurz-Info: Verlängerung des NoVA-Bonus bis 30. Juni 2008
Für Dieselfahrzeuge, welche eine partikelförmige Luftverunreinigung von höchstens 0,005g/Km aufweisen, vermindert sich die NoVA um € 300,-. Wird dieser Wert überschritten, erhöht sie sich zeitlich unbeschränkt um 1,5% (höchstens um € 300,-).
Kurz-Info: Weiße Bekleidung des Arztes keine Betriebsausgabe
Nur eine typische Berufsbekleidung, die im Wesentlichen für die berufliche Verwendung geeignet ist (z.B. Schutzkleidung, Uniform etc.), ist lt. VwGH 26.4.2007,2006/14/0036 steuerlich abzugsfähig.
![Kurz-Info: Weiße Bekleidung des Arztes keine Betriebsausgabe](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/44.jpg)