Artikel zum Thema: Wohnungsvermietung
Änderungen durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2017
Der Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2017 bringt einige Klarstellungen. Ausgewählte wesentliche Themen werden nachfolgend dargestellt. Fruchtgenussrecht Die unentgeltliche Übereignung eines Wirtschaftsgutes gegen Vorbehalt des Fruchtgenusses ist mangels Gegenleistung...
Kein Vorsteuerabzug bei nicht marktkonformer Vermietung durch Privatstiftung
Sofern eine Privatstiftung im Rahmen der Vermietung und Verpachtung einer Wohnung marktkonform agiert, sind üblicherweise die Vermietungseinnahmen der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wofür im Gegenzug ein Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten sowie den...
UFS: Vermietungseinkünfte werden minderjährigem Kind zugerechnet bei Vermögensverwaltung durch die Eltern
An die steuerliche Anerkennung bei Nahebeziehungen im Familien- und Verwandtenkreis – etwas bei Anstellungen oder bei Vermietungen – stellt die Finanzverwaltung naturgemäß strenge Anforderungen , um „Steuersplitting-Gestaltungen“ gar nicht erst aufkommen...
Highlights aus dem Umsatzsteuerprotokoll 2011
Im jüngst veröffentlichten Umsatzsteuerprotokoll (28.9.2011, BMF-010219/0225-VI/4/2011) hat die Finanzverwaltung wiederum zu einigen Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer Stellung genommen: Wohnungsvermietung an eine unterhaltsberechtigte Person...
Kinderbetreuungskosten – reicht eine 8-stündige Ausbildung als Nachweis für die pädagogische Qualifikation der Betreuungsperson?
Wir haben bereits in früheren Ausgaben (KI 08/11 und 09/11) über Besonderheiten und Änderungen bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten berichtet. Die letzten Änderungen bewirkten tendenziell Verbesserungen für die Steuerpflichtigen. Eine aktuelle Entscheidung...
Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigte Kinder
Für den Unterhalt von Familienangehörigen aufgewendete Beträge werden gem. § 20 Abs. 1 Z 1 EStG - wie Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen selbst - nicht als Werbungskosten anerkannt. Laut VwGH vom 30. März 2006, 2002/15/0141 ist...