Artikel zum Thema: Umgründungssteuergesetz

Abgabenänderungsgesetz 2012 - Begutachtungsentwurf
Ende Juni hat das Finanzministerium den Entwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2012 vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet einige interessante Änderungen, über die wir Sie nachstehend in kompakter Form informieren. Die Begutachtungsfrist endet am 16. August 2012. Über...
UFS-Entscheidung erklärt Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag gegründete GmbH als unzulässig
Nach Rz 749 der von der Finanzverwaltung als Auslegungsbehelf herausgegebenen Umgründungssteuerrichtlinien muss bei Einbringungen die übernehmende Körperschaft am Einbringungsstichtag zivilrechtlich noch nicht existent sein. Es ist ausreichend , dass...


2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht - 1. Unternehmerbereich
Stand bei Redaktionsschluss 1. Unternehmerbereich 1.1. Unternehmensgesetzbuch (UGB eingeführt mit HaRÄG BGBl. I 120/2005) löst ab 1.1.2007 HGB ab. Der bisherige Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Das Gesetz gilt für jede unternehmerische Betätigung , wodurch es...
Fallen bei der Einbringung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in eine GmbH
Seit der Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von 34% auf 25% ist es zu einer regelrechten "Einbringungswelle" gekommen. Zahlreiche Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften haben dabei ihre Betriebe unter Anwendung der...


Neugründungs-Förderungsgesetz bei Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben
Eine begünstigte Übertragung eines Betriebes bzw Teilbetriebes liegtvor wenn: ein Betrieb oder Teilbetrieb entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits...
Unbare Entnahme bei Umgründung im Lichte der Steuerreform 2005
Die bisher in Teilen der Fachliteratur als Steuermissbrauch gebrandmarkte Institution der unbaren Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz unterliegt laut einer neuen Publikation (ÖStZ 2004/675 S 310) einem Paradigmenwechsel. An Hand profunder...
