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Steuer-News
Artikel zum Thema: Wartungserlass
Januar 2017
Erleichterungen beim Vorsteuerabzug dank EuGH-Rechtsprechung
In einem jüngst ergangenen Urteil des EuGH (RS C-516/14 Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos SA vom 15. September 2016) hatte der Gerichtshof die Frage der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs zu beurteilen. Ein portugiesischer Hotel- und...
Mai 2016
BMF-Info zur Aufteilung des pauschalen Entgelts über Beherbergung und Verköstigung
Mit 1. Mai kommt es bekanntlich zu einer Umsatzsteuererhöhung in der Hotellerie . Für Beherbergungsleistungen gilt dann nicht mehr wie bisher der 10%ige Umsatzsteuersatz sondern die Umsätze sind mit 13% zu versteuern . Nicht von der Erhöhung...
März 2016
Höhere Umsatzsteuer bei Fotobüchern ab 1.4.2016
Aufgrund einer Änderung der Kombinierten Nomenklatur hat die EU im Dezember 2015 unionseinheitlich festgelegt, dass Fotobücher aus Papier nicht mehr als Bücher , sondern unter die Fotografien einzureihen sind. Begründet wird diese Klassifizierung damit, dass...
März 2015
EStR-Wartungserlass 2015 in Begutachtung
Der Wartungserlass 2015 der Einkommensteuerrichtlinien , welcher im Begutachtungsentwurf vorliegt, sieht einige Erläuterungen und Klarstellungen vor. Nachfolgend werden ausgewählte Aspekte der Meinung der Finanzverwaltung näher dargestellt. Ausgestaltung...
Februar 2015
Highlights aus dem 2. Lohnsteuer-Wartungserlass 2014
Im Zuge der Änderungen der Lohnsteuerrichtlinien durch den 2. Wartungserlass 2014 wurden mit 17.12.2014 u.a. folgende Anpassungen bzw. Klarstellungen vorgenommen: Sachbezug für Privatnutzung bei Firmenauto mit Navigationsgerät : Klargestellt wird, dass ein integriertes...
Februar 2014
Umsatzsteuerliche Behandlung arbeitsmedizinischer Tätigkeiten sowie Änderungen bei ärztlichen Gutachten im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegungen
Arbeitsmedizinische Tätigkeiten Bisher wurden die Leistungen der Arbeitsmediziner umsatzsteuerfrei behandelt. Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien hat die Finanzverwaltung jedoch in Rz 948 eine Änderung dahingehend vorgenommen, dass seit...
Artikel zum Thema: Wartungserlass
Erleichterungen beim Vorsteuerabzug dank EuGH-Rechtsprechung
In einem jüngst ergangenen Urteil des EuGH (RS C-516/14 Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos SA vom 15. September 2016) hatte der Gerichtshof die Frage der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs zu beurteilen. Ein portugiesischer Hotel- und...
BMF-Info zur Aufteilung des pauschalen Entgelts über Beherbergung und Verköstigung
Mit 1. Mai kommt es bekanntlich zu einer Umsatzsteuererhöhung in der Hotellerie . Für Beherbergungsleistungen gilt dann nicht mehr wie bisher der 10%ige Umsatzsteuersatz sondern die Umsätze sind mit 13% zu versteuern . Nicht von der Erhöhung...
Höhere Umsatzsteuer bei Fotobüchern ab 1.4.2016
Aufgrund einer Änderung der Kombinierten Nomenklatur hat die EU im Dezember 2015 unionseinheitlich festgelegt, dass Fotobücher aus Papier nicht mehr als Bücher , sondern unter die Fotografien einzureihen sind. Begründet wird diese Klassifizierung damit, dass...
EStR-Wartungserlass 2015 in Begutachtung
Der Wartungserlass 2015 der Einkommensteuerrichtlinien , welcher im Begutachtungsentwurf vorliegt, sieht einige Erläuterungen und Klarstellungen vor. Nachfolgend werden ausgewählte Aspekte der Meinung der Finanzverwaltung näher dargestellt. Ausgestaltung...
Highlights aus dem 2. Lohnsteuer-Wartungserlass 2014
Im Zuge der Änderungen der Lohnsteuerrichtlinien durch den 2. Wartungserlass 2014 wurden mit 17.12.2014 u.a. folgende Anpassungen bzw. Klarstellungen vorgenommen: Sachbezug für Privatnutzung bei Firmenauto mit Navigationsgerät : Klargestellt wird, dass ein integriertes...
Umsatzsteuerliche Behandlung arbeitsmedizinischer Tätigkeiten sowie Änderungen bei ärztlichen Gutachten im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegungen
Arbeitsmedizinische Tätigkeiten Bisher wurden die Leistungen der Arbeitsmediziner umsatzsteuerfrei behandelt. Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien hat die Finanzverwaltung jedoch in Rz 948 eine Änderung dahingehend vorgenommen, dass seit...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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