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Artikel zum Thema: Verschrottung
Ab April 2009 kommt die Schrottprämie für alte Autos!
Zur Ankurbelung des heimischen Fahrzeughandels und der Automobilzuliefererindustrie soll im Zeitraum von 1. April bis zum 31. Dezember 2009 bei Kauf eines Neuwagens (auch Vorführwagen zählen dazu) eine Verschrottungsprämie von 1.500 € eingeführt werden. Die Prämie gilt für noch fahrtaugliche Altautos, die mindestens 13 Jahre alt sind (Zulassung vor dem 1.1.1996) und zuletzt mindestens ein Jahr in Österreich auf eine Privatperson zugelassen waren. Sowohl das alte als auch das neue Auto müssen auf dieselbe Person zugelassen sein. Darüber hinaus muss der Neuwagen die heimischen Abgasnormen erfüllen (Norm Euro 4).
Bei Abholung des Neuwagens ist vom Käufer ein Verschrottungsnachweis vorzulegen. Seitens des Autohändlers kann dann beim Finanzamt die Auszahlung der Prämie auf das Konto des Käufers beantragt werden. Die Kosten für die Prämie teilen sich je zur Hälfte der Bund und der Autohandel. In Frage kommen österreichweit rd. 1,1 Millionen PKW (insgesamt wird mit rund 30.000 Prämienauszahlungen gerechnet). Im Vergleich zu Deutschland fällt die Schrottprämie allerdings geringer aus. So erhalten unsere Nachbarn eine Prämie von 2.500 € bereits für neun Jahre alte Fahrzeuge!
Bild: © Eisenhans - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Verschrottung
Ab April 2009 kommt die Schrottprämie für alte Autos!
Zur Ankurbelung des heimischen Fahrzeughandels und der Automobilzuliefererindustrie soll im Zeitraum von 1. April bis zum 31. Dezember 2009 bei Kauf eines Neuwagens (auch Vorführwagen zählen dazu) eine Verschrottungsprämie von 1.500 € eingeführt werden. Die Prämie gilt für noch fahrtaugliche Altautos, die mindestens 13 Jahre alt sind (Zulassung vor dem 1.1.1996) und zuletzt mindestens ein Jahr in Österreich auf eine Privatperson zugelassen waren. Sowohl das alte als auch das neue Auto müssen auf dieselbe Person zugelassen sein. Darüber hinaus muss der Neuwagen die heimischen Abgasnormen erfüllen (Norm Euro 4).
Bei Abholung des Neuwagens ist vom Käufer ein Verschrottungsnachweis vorzulegen. Seitens des Autohändlers kann dann beim Finanzamt die Auszahlung der Prämie auf das Konto des Käufers beantragt werden. Die Kosten für die Prämie teilen sich je zur Hälfte der Bund und der Autohandel. In Frage kommen österreichweit rd. 1,1 Millionen PKW (insgesamt wird mit rund 30.000 Prämienauszahlungen gerechnet). Im Vergleich zu Deutschland fällt die Schrottprämie allerdings geringer aus. So erhalten unsere Nachbarn eine Prämie von 2.500 € bereits für neun Jahre alte Fahrzeuge!
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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