EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Unecht umsatzsteuerbefreit
Juni 2009
10% Umsatzsteuer auf Arzneimittel - der Weg durch den Medikamentendschungel
Bekanntermaßen (siehe KI 11/08) wurde mit 1.1.2009 bei der Lieferung, bei innergemeinschaftlichem Erwerb und bei der Einfuhr von Arzneimitteln der Umsatzsteuersatz von 20% auf 10% gesenkt. Da der Begriff des Arzneimittels im UStG nicht definiert ist und auch das Wort Medikament...
Mai 2009
Neues aus der steuerlichen Rechtsprechung
Aus der aktuellen steuerlichen Judikatur gibt es einige interessante Urteile, die nachstehend kurz zusammengefasst dargestellt werden. Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung: Wie schon in der KI 08/08 berichtet, hat sich abgezeichnet, dass...
April 2009
Bedarfsprüfung für private Ambulatorien gemeinschaftsrechtswidrig!
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.3.2009, Rs C-169/07 „Hartlauer“) ist die Versagung einer Bewilligung für die Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde mit der Begründung, dass angesichts des bestehenden Versorgungsangebots durch...
November 2008
Umsatzsteuerbefreiung für Privatschulen und Privatlehrer
Die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen sind steuerfrei , wenn nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Steuerbefreiung soll...
April 2007
Ordinationsmiete und Umsatzsteuer
Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist unecht umsatzsteuerbefreit , womit der Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden ist. Der Vermieter kann jedoch zur Umsatzsteuerpflicht (20%) optieren , um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu gelangen, was bei hohen...
März 2007
Vorsteuerabzug bei (zukünftigen) Grundstückveräußerungen und Vorsteuern im Zusammenhang mit steuerpflichtigen ausländischen Vermietungsumsätzen
Die Veräußerung von Grundstücken ist gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG unecht umsatzsteuerbefreit , wobei allerdings zur Steuerpflicht optiert werden kann. Bei beabsichtigten Grundstücksverkäufen laufen regelmäßig...
Artikel zum Thema: Unecht umsatzsteuerbefreit
10% Umsatzsteuer auf Arzneimittel - der Weg durch den Medikamentendschungel
Bekanntermaßen (siehe KI 11/08) wurde mit 1.1.2009 bei der Lieferung, bei innergemeinschaftlichem Erwerb und bei der Einfuhr von Arzneimitteln der Umsatzsteuersatz von 20% auf 10% gesenkt. Da der Begriff des Arzneimittels im UStG nicht definiert ist und auch das Wort Medikament...
Neues aus der steuerlichen Rechtsprechung
Aus der aktuellen steuerlichen Judikatur gibt es einige interessante Urteile, die nachstehend kurz zusammengefasst dargestellt werden. Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung: Wie schon in der KI 08/08 berichtet, hat sich abgezeichnet, dass...
Bedarfsprüfung für private Ambulatorien gemeinschaftsrechtswidrig!
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.3.2009, Rs C-169/07 „Hartlauer“) ist die Versagung einer Bewilligung für die Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde mit der Begründung, dass angesichts des bestehenden Versorgungsangebots durch...
Umsatzsteuerbefreiung für Privatschulen und Privatlehrer
Die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen sind steuerfrei , wenn nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Steuerbefreiung soll...
Ordinationsmiete und Umsatzsteuer
Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist unecht umsatzsteuerbefreit , womit der Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden ist. Der Vermieter kann jedoch zur Umsatzsteuerpflicht (20%) optieren , um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu gelangen, was bei hohen...
Vorsteuerabzug bei (zukünftigen) Grundstückveräußerungen und Vorsteuern im Zusammenhang mit steuerpflichtigen ausländischen Vermietungsumsätzen
Die Veräußerung von Grundstücken ist gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG unecht umsatzsteuerbefreit , wobei allerdings zur Steuerpflicht optiert werden kann. Bei beabsichtigten Grundstücksverkäufen laufen regelmäßig...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien