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Steuer-News
Artikel zum Thema: Steuerrückstände
September 2010
Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2010 für Steuerrückstände 2009
Mit 1. Oktober 2010 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2009 Anspruchszinsen zu laufen. Der Anspruchszinssatz beläuft sich auf 2,38% p.a., da er mit 2% über dem...
Oktober 2009
Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2009 für Steuerrückstände 2008
Mit 1. Oktober 2009 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2008 Anspruchszinsen zu laufen. Der Anspruchszinssatz beläuft sich auf 2,38% p.a., da er mit 2%...
Oktober 2008
Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2008 für Steuerrückstände 2007
Mit 1. Oktober 2008 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlagten ESt- und KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2007 Anspruchszinsen zu laufen. Die Zinsen betragen 5,7% p.a. und werden erst dann belastet, wenn sie 50 € übersteigen. Daraus errechnet sich...
Oktober 2007
Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2007 für Steuerrückstände 2006
Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2007 Anspruchszinsen für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2006 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 5,19% werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen....
Oktober 2006
Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände und -guthaben 2005
Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt
und KöSt)
aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Auf Grund der aktuellen Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67% beträgt ab
11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stundungszinsen...
Juli 2006
Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern
Steuerpflichtige, die mit hohen Steuerrückständen kämpfen, können finanzielle Engpässe durch Zahlungserleichterungen überbrücken. Reichen diese nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachsicht der Abgabenschulden zu...
Artikel zum Thema: Steuerrückstände
Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2010 für Steuerrückstände 2009
Mit 1. Oktober 2010 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2009 Anspruchszinsen zu laufen. Der Anspruchszinssatz beläuft sich auf 2,38% p.a., da er mit 2% über dem...
Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2009 für Steuerrückstände 2008
Mit 1. Oktober 2009 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2008 Anspruchszinsen zu laufen. Der Anspruchszinssatz beläuft sich auf 2,38% p.a., da er mit 2%...
Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2008 für Steuerrückstände 2007
Mit 1. Oktober 2008 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlagten ESt- und KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2007 Anspruchszinsen zu laufen. Die Zinsen betragen 5,7% p.a. und werden erst dann belastet, wenn sie 50 € übersteigen. Daraus errechnet sich...
Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2007 für Steuerrückstände 2006
Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2007 Anspruchszinsen für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2006 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 5,19% werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen....
Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände und -guthaben 2005
Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Auf Grund der aktuellen Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67% beträgt ab 11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stundungszinsen...
Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern
Steuerpflichtige, die mit hohen Steuerrückständen kämpfen, können finanzielle Engpässe durch Zahlungserleichterungen überbrücken. Reichen diese nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachsicht der Abgabenschulden zu...
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Regina Reinprecht
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
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Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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