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Steuer-News
Artikel zum Thema: Rückerstattung
November 2024
Maßnahmen vor Jahresende 2024 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.24 entrichtet werden, damit sie 2024 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um...
September 2024
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2023
Am 30. September 2024 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2023 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum...
August 2024
Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2025 nach Anpassungen gegen die "kalte Progression"
Durch die Abschaffung der "kalten Progression" wird die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der...
August 2024
Kurz-Info: Vorsteuervergütung im Zusammenhang mit Großbritannien
Im Juni haben wir zur Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer berichtet. Seit dem Brexit gilt Großbritannien zwar als Drittland, jedoch bestehen für die Vorsteuervergütung Sonderregelungen. Diese sind auf nationale britische Regelungen...
Juni 2024
Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer
Mit 30.6.2024 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Die Frist gilt...
November 2023
Maßnahmen vor Jahresende 2023 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.23 entrichtet werden, damit sie 2023 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt...
Artikel zum Thema: Rückerstattung
Maßnahmen vor Jahresende 2024 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.24 entrichtet werden, damit sie 2024 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um...
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2023
Am 30. September 2024 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2023 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum...
Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2025 nach Anpassungen gegen die "kalte Progression"
Durch die Abschaffung der "kalten Progression" wird die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der...
Kurz-Info: Vorsteuervergütung im Zusammenhang mit Großbritannien
Im Juni haben wir zur Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer berichtet. Seit dem Brexit gilt Großbritannien zwar als Drittland, jedoch bestehen für die Vorsteuervergütung Sonderregelungen. Diese sind auf nationale britische Regelungen...
Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer
Mit 30.6.2024 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Die Frist gilt...
Maßnahmen vor Jahresende 2023 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.23 entrichtet werden, damit sie 2023 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien