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Steuer-News
Artikel zum Thema: Rückerstattung
November 2023
Maßnahmen vor Jahresende 2023 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.23 entrichtet werden, damit sie 2023 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um...
Oktober 2023
Anpassungen im Rahmen der Bekämpfung der kalten Progression für 2024
Im Herbst 2022 ist die Abschaffung der kalten Progression beschlossen worden ( siehe auch Beitrag vom Oktober 2022 ), um der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen entgegenzutreten. Die Maßnahmen gegen die kalte...
September 2023
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2022
Am 30. September 2023 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2022 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist...
Juni 2023
Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer
Mit 30.6.2023 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen...
Januar 2023
Pendlerpauschale
Die wesentlichen Details zum kleinen und großen Pendlerpauschale.
November 2022
Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.22 entrichtet werden, damit sie 2022 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt...
Artikel zum Thema: Rückerstattung
Maßnahmen vor Jahresende 2023 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.23 entrichtet werden, damit sie 2023 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um...
Anpassungen im Rahmen der Bekämpfung der kalten Progression für 2024
Im Herbst 2022 ist die Abschaffung der kalten Progression beschlossen worden ( siehe auch Beitrag vom Oktober 2022 ), um der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen entgegenzutreten. Die Maßnahmen gegen die kalte...
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2022
Am 30. September 2023 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2022 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist...
Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer
Mit 30.6.2023 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen...
Pendlerpauschale
Die wesentlichen Details zum kleinen und großen Pendlerpauschale.
Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.22 entrichtet werden, damit sie 2022 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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immer fristgerecht
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keine versteckten Kosten
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Zusammenarbeit nach Erfordernis
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regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien