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Steuer-News
Artikel zum Thema: Pendlerverordnung
Verbesserter Pendlerrechner online
In der KI 04/14 haben wir über die Einführung des Pendlerrechners berichtet, welche auch mit so manchen Anfangsschwierigkeiten verbunden war. Eine überarbeitete Version des Pendlerrechners („Pendlerrechner 2.0”) steht nun online zur Verfügung. Berücksichtigt sind dabei nunmehr beispielsweise auch die Einbindung von Park & Ride-Anlagen, längere PKW-Reisezeiten zu Hauptverkehrszeiten usw.
In diesem Zusammenhang ist auch die Pendlerverordnung geändert worden: die Frist zur Abgabe eines Ausdruckes aus dem Pendlerrechner beim Arbeitgeber zur Geltendmachung der Pendlerförderung wurde auf 30.9.2014 erstreckt, die Aufrollung des Lohnzahlungszeitraumes durch den Arbeitgeber hat bis 31.10.2014 zur erfolgen. Wenn beim Pendlerrechner 2.0 ein für den Arbeitnehmer im Vergleich zur Vorversion vorteilhafteres Ergebnis erzielt wird, so kann der Ausdruck des Pendlerrechners erneut beim Arbeitgeber abgegeben werden. Überdies wurden Berechnungskriterien des Pendlerrechners für flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitkräfte sowie weitere Kriterien angepasst. Zusätzliche Informationen zum Pendlerrechner 2.0 sind unter https://www.bmf.gv.at/top-themen/pendlerrechner-2.0-start.html abrufbar.
Bild: © Klaus Eppele - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Pendlerverordnung
Verbesserter Pendlerrechner online
In der KI 04/14 haben wir über die Einführung des Pendlerrechners berichtet, welche auch mit so manchen Anfangsschwierigkeiten verbunden war. Eine überarbeitete Version des Pendlerrechners („Pendlerrechner 2.0”) steht nun online zur Verfügung. Berücksichtigt sind dabei nunmehr beispielsweise auch die Einbindung von Park & Ride-Anlagen, längere PKW-Reisezeiten zu Hauptverkehrszeiten usw.
In diesem Zusammenhang ist auch die Pendlerverordnung geändert worden: die Frist zur Abgabe eines Ausdruckes aus dem Pendlerrechner beim Arbeitgeber zur Geltendmachung der Pendlerförderung wurde auf 30.9.2014 erstreckt, die Aufrollung des Lohnzahlungszeitraumes durch den Arbeitgeber hat bis 31.10.2014 zur erfolgen. Wenn beim Pendlerrechner 2.0 ein für den Arbeitnehmer im Vergleich zur Vorversion vorteilhafteres Ergebnis erzielt wird, so kann der Ausdruck des Pendlerrechners erneut beim Arbeitgeber abgegeben werden. Überdies wurden Berechnungskriterien des Pendlerrechners für flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitkräfte sowie weitere Kriterien angepasst. Zusätzliche Informationen zum Pendlerrechner 2.0 sind unter https://www.bmf.gv.at/top-themen/pendlerrechner-2.0-start.html abrufbar.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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