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Steuer-News
Artikel zum Thema: NeuFöG
Januar 2014
Geplante steuerliche Änderungen im neuen Regierungsprogramm
Im Dezember hat die neue Bundesregierung ihr über 100 Seiten starkes Arbeitsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 veröffentlicht. Ausgewählte aus steuerlicher Perspektive interessante geplante Änderungen und Maßnahmen werden nachfolgend näher dargestellt....
April 2011
Abgabenänderungsgesetz 2011 im Begutachtungsentwurf - Highlights
Das im Begutachtungsentwurf veröffentlichte Abgabenänderungsgesetz 2011 bringt Neuerungen und vor allem Klarstellungen . Wesentliche Aspekte werden nachfolgend dargestellt: Dauerregelung für Auslandsmontage Nach der Verfassungswidrigkeit der...
April 2007
Verbesserung des Rechtsschutzes durch Bescheidabänderung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses
Die Qualität eines Gesetzes ist i.d.R. an seinem Umfang messbar. Je kürzer und klarer umso besser. § 295a BAO besteht aus einem Satz und lautet: Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt,...
Oktober 2005
Neugründungs-Förderungsgesetz bei Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben
Eine begünstigte Übertragung eines Betriebes bzw Teilbetriebes liegtvor wenn: ein Betrieb oder Teilbetrieb entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf...
Artikel zum Thema: NeuFöG
Geplante steuerliche Änderungen im neuen Regierungsprogramm
Im Dezember hat die neue Bundesregierung ihr über 100 Seiten starkes Arbeitsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 veröffentlicht. Ausgewählte aus steuerlicher Perspektive interessante geplante Änderungen und Maßnahmen werden nachfolgend näher dargestellt....
Abgabenänderungsgesetz 2011 im Begutachtungsentwurf - Highlights
Das im Begutachtungsentwurf veröffentlichte Abgabenänderungsgesetz 2011 bringt Neuerungen und vor allem Klarstellungen . Wesentliche Aspekte werden nachfolgend dargestellt: Dauerregelung für Auslandsmontage Nach der Verfassungswidrigkeit der...
Verbesserung des Rechtsschutzes durch Bescheidabänderung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses
Die Qualität eines Gesetzes ist i.d.R. an seinem Umfang messbar. Je kürzer und klarer umso besser. § 295a BAO besteht aus einem Satz und lautet: Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt,...
Neugründungs-Förderungsgesetz bei Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben
Eine begünstigte Übertragung eines Betriebes bzw Teilbetriebes liegtvor wenn: ein Betrieb oder Teilbetrieb entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien