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Artikel zum Thema: Mindestaktienquote
Änderungen bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge
Im Jahr 2003 wurde die prämienbegünstigte, d.h. staatlich geförderte Zukunftsvorsorge eingeführt, um eine zusätzliche Säule neben dem staatlichen Pensionssystem zu schaffen und den Österreichern eine weitere Spar- bzw. Anlageform zu bieten. Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist aus Anlegersicht dadurch gekennzeichnet, dass ab der ersten Einzahlung eine mindestens zehnjährige Kapitalbindung besteht und nach Ablauf dieser Frist diverse Möglichkeiten zur Auszahlung bzw. Weiterveranlagung bestehen. Neben der staatlichen Prämie wird diese Veranlagungsform auch steuerlich begünstigt, indem idealerweise keine Kapitalertrag-, Einkommen-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern anfallen. Außerdem ist die Auszahlung in Rentenform einkommensteuerfrei.
Mit Nationalratsbeschluss vom 5. Juli kommt es ab 1. August 2013 zu verschiedenen Änderungen, welche auch in turbulenten Kapitalmarktsituationen eine attraktive Investitionsmöglichkeit sicherstellen sollen. Wesentliche Neuerung ist die Einführung von Bandbreiten anstelle von Mindestaktienquoten, wodurch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Veranlagungsstrategie erreicht werden sollen. Im Gegensatz zu dem 2010 eingeführten „Lebenszyklusmodell“, welches in Abhängigkeit vom Lebensalter des Anlegers eine Mindestaktienquote vorsieht – mindestens 30% für Anleger bis 45 Jahre, mindestens 25% für solche bis 55 Jahre und mindestens 15% für ältere Personen – sieht das neue Modell zwei Bandbreiten („Zweistufenmodell“) in Form von Aktienquoten vor. Es sind 15% bis 60% für unter Fünfzigjährige und zwischen 5% und 50% für ältere Personen. Neben der Möglichkeit, die Aktienquote innerhalb dieser Bandbreiten jeweils an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen, kann nunmehr auch der Aktienanteil an Gesellschaften, die nicht an einer Börse im EU/EWR-Raum notieren, bis zu 40% der Aktien ausmachen. Das Portfolio kann somit stärker variiert werden. Bisher war vorgesehen, dass die Aktienveranlagung zu 100% in Papieren aus dem EU/EWR-Raum erfolgt.
Die Neuerungen verlangen auch eine höhere Kostentransparenz wie auch besser verständliche Berechnungen bei den verschiedenen Rentenvarianten. Vor neuen Vertragsabschlüssen über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ab August 2013 müssen nunmehr die konkrete Veranlagungsstrategie, Details über die Zusammensetzung der Kapitalanlagen, Informationen über etwaige Absicherungsinstrumente usw. dem Anleger schriftlich offen gelegt werden. Bereits bestehende Verträge über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge können nach Ablauf der zehnjährigen Mindestlaufzeit auf das Zweistufenmodell bei ansonsten gleich bleibenden Vertragsbedingungen umgestellt werden.
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Artikel zum Thema: Mindestaktienquote
Änderungen bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge
Im Jahr 2003 wurde die prämienbegünstigte, d.h. staatlich geförderte Zukunftsvorsorge eingeführt, um eine zusätzliche Säule neben dem staatlichen Pensionssystem zu schaffen und den Österreichern eine weitere Spar- bzw. Anlageform zu bieten. Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist aus Anlegersicht dadurch gekennzeichnet, dass ab der ersten Einzahlung eine mindestens zehnjährige Kapitalbindung besteht und nach Ablauf dieser Frist diverse Möglichkeiten zur Auszahlung bzw. Weiterveranlagung bestehen. Neben der staatlichen Prämie wird diese Veranlagungsform auch steuerlich begünstigt, indem idealerweise keine Kapitalertrag-, Einkommen-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern anfallen. Außerdem ist die Auszahlung in Rentenform einkommensteuerfrei.
Mit Nationalratsbeschluss vom 5. Juli kommt es ab 1. August 2013 zu verschiedenen Änderungen, welche auch in turbulenten Kapitalmarktsituationen eine attraktive Investitionsmöglichkeit sicherstellen sollen. Wesentliche Neuerung ist die Einführung von Bandbreiten anstelle von Mindestaktienquoten, wodurch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Veranlagungsstrategie erreicht werden sollen. Im Gegensatz zu dem 2010 eingeführten „Lebenszyklusmodell“, welches in Abhängigkeit vom Lebensalter des Anlegers eine Mindestaktienquote vorsieht – mindestens 30% für Anleger bis 45 Jahre, mindestens 25% für solche bis 55 Jahre und mindestens 15% für ältere Personen – sieht das neue Modell zwei Bandbreiten („Zweistufenmodell“) in Form von Aktienquoten vor. Es sind 15% bis 60% für unter Fünfzigjährige und zwischen 5% und 50% für ältere Personen. Neben der Möglichkeit, die Aktienquote innerhalb dieser Bandbreiten jeweils an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen, kann nunmehr auch der Aktienanteil an Gesellschaften, die nicht an einer Börse im EU/EWR-Raum notieren, bis zu 40% der Aktien ausmachen. Das Portfolio kann somit stärker variiert werden. Bisher war vorgesehen, dass die Aktienveranlagung zu 100% in Papieren aus dem EU/EWR-Raum erfolgt.
Die Neuerungen verlangen auch eine höhere Kostentransparenz wie auch besser verständliche Berechnungen bei den verschiedenen Rentenvarianten. Vor neuen Vertragsabschlüssen über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ab August 2013 müssen nunmehr die konkrete Veranlagungsstrategie, Details über die Zusammensetzung der Kapitalanlagen, Informationen über etwaige Absicherungsinstrumente usw. dem Anleger schriftlich offen gelegt werden. Bereits bestehende Verträge über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge können nach Ablauf der zehnjährigen Mindestlaufzeit auf das Zweistufenmodell bei ansonsten gleich bleibenden Vertragsbedingungen umgestellt werden.
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