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Steuer-News
Artikel zum Thema: Körperschaftsteuerrichtlinie
April 2019
Bonitätsprüfung bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto
Unter genauer Beobachtung bei etlichen Betriebsprüfungen von GmbHs steht das Gesellschafterverrechnungskonto . Überlässt nämlich die GmbH dem Gesellschafter Geld und stellt ihm somit einen Kredit zur Verfügung, ergibt sich oft die Frage der Fremdüblichkeit ....
August 2017
Offene „Siebentelbeträge“ aus Teilwertabschreibungen sind keine Vorgruppenverluste
Bekanntlich müssen steuerlich zulässige Abschreibungen auf Beteiligungen über 7 Jahre verteilt werden. Eine in diesem Zusammenhang wesentliche Frage ist, ob bei Aufnahme in eine steuerliche Unternehmensgruppe als Gruppenmitglied noch offene...
Juni 2010
Highlights aus dem Wartungserlass 2010 zu den Körperschaftsteuerrichtlinien
Der kürzlich veröffentlichte Wartungserlass zu den KStR enthält mehrere Klarstellungen , von denen die bedeutendsten nachfolgend näher dargestellt werden: Steuerfreiheit von EU/EWR-Portfolio-Dividenden Bekanntermaßen wurde durch das AbgÄG 2009 die...
Oktober 2008
Änderungen durch den Körperschaftsteuerrichtlinien - Wartungserlass 2007
Durch den Wartungserlass vom 18.6.2008 haben sich u.a. folgende Änderungen bzw. Klarstellungen zur Verwaltungspraxis ergeben: Luxusgüter als Betriebsvermögen Die Anschaffung oder Herstellung von Luxusgütern, die nicht betrieblich veranlasst ist, ist...
Artikel zum Thema: Körperschaftsteuerrichtlinie
Bonitätsprüfung bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto
Unter genauer Beobachtung bei etlichen Betriebsprüfungen von GmbHs steht das Gesellschafterverrechnungskonto . Überlässt nämlich die GmbH dem Gesellschafter Geld und stellt ihm somit einen Kredit zur Verfügung, ergibt sich oft die Frage der Fremdüblichkeit ....
Offene „Siebentelbeträge“ aus Teilwertabschreibungen sind keine Vorgruppenverluste
Bekanntlich müssen steuerlich zulässige Abschreibungen auf Beteiligungen über 7 Jahre verteilt werden. Eine in diesem Zusammenhang wesentliche Frage ist, ob bei Aufnahme in eine steuerliche Unternehmensgruppe als Gruppenmitglied noch offene...
Highlights aus dem Wartungserlass 2010 zu den Körperschaftsteuerrichtlinien
Der kürzlich veröffentlichte Wartungserlass zu den KStR enthält mehrere Klarstellungen , von denen die bedeutendsten nachfolgend näher dargestellt werden: Steuerfreiheit von EU/EWR-Portfolio-Dividenden Bekanntermaßen wurde durch das AbgÄG 2009 die...
Änderungen durch den Körperschaftsteuerrichtlinien - Wartungserlass 2007
Durch den Wartungserlass vom 18.6.2008 haben sich u.a. folgende Änderungen bzw. Klarstellungen zur Verwaltungspraxis ergeben: Luxusgüter als Betriebsvermögen Die Anschaffung oder Herstellung von Luxusgütern, die nicht betrieblich veranlasst ist, ist...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien