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Artikel zum Thema: Formvorschriften
Verschärfung der Aufzeichnungspflichten der BAO ab 1. Jänner 2007
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 wurden neben Änderungen im EStG, NoVAG, FinStrG, ASVG u.a. die Formvorschriften für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen lt. BAO verschärft.
:: Grundsatz
Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können.
:: Konkrete Maßnahmen
- Bareinnahmen und -ausgänge sind täglich einzeln festzuhalten. Erleichterungen sind noch auf Grund einer Verordnung des BMF zu erwarten.
- Bei Verwendung von Datenträgern dürfen Aufzeichnungen nicht in einer Weise veränderbar sein, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist, wodurch Excel u.U. betroffen ist. Eine Protokollierung der nachträglichen Änderung sollte aber möglich sein. Die vollständige Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle muss durch eine entsprechende Einrichtung gesichert sein.
- Summenbildungen müssen nachvollziehbar sein.
:: Sanktionen
Eine Verletzung dieser Vorschriften kann zu einer Schätzung führen, während die Einhaltung derselben die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für sich hat, falls nicht begründeter Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen.
Bild: © .shock - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Formvorschriften
Verschärfung der Aufzeichnungspflichten der BAO ab 1. Jänner 2007
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 wurden neben Änderungen im EStG, NoVAG, FinStrG, ASVG u.a. die Formvorschriften für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen lt. BAO verschärft.
:: Grundsatz
Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können.
:: Konkrete Maßnahmen
- Bareinnahmen und -ausgänge sind täglich einzeln festzuhalten. Erleichterungen sind noch auf Grund einer Verordnung des BMF zu erwarten.
- Bei Verwendung von Datenträgern dürfen Aufzeichnungen nicht in einer Weise veränderbar sein, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist, wodurch Excel u.U. betroffen ist. Eine Protokollierung der nachträglichen Änderung sollte aber möglich sein. Die vollständige Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle muss durch eine entsprechende Einrichtung gesichert sein.
- Summenbildungen müssen nachvollziehbar sein.
:: Sanktionen
Eine Verletzung dieser Vorschriften kann zu einer Schätzung führen, während die Einhaltung derselben die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für sich hat, falls nicht begründeter Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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