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Steuer-News
Artikel zum Thema: Elektronische Dienstleistungen
Dezember 2017
Neuerungen für ausländische Unternehmen im Schweizer Mehrwertsteuerrecht ab 1.1.2018
Mit 1.1.2018 werden die Mehrwertsteuer-Regelungen in der Schweiz für ausländische Unternehmer wesentlich verschärft . Dadurch sollen die mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen abgebaut werden. Vorab eine Entwarnung - für reine...
Dezember 2014
Mini One Stop Shop (MOSS) bis zum Jahresende beantragen
Die ab 1.1.2015 geltenden Leistungsortregelungen bei der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer können für die leistenden Unternehmer zu einem erheblichen Mehraufwand führen, da sie sich...
Juli 2014
Die wichtigsten Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2014
Das am 12. Juni kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2014 bringt abgabenrechtlich einige Neuheiten im Bereich der Umsatzsteuer , Änderungen bei der Absetzbarkeit von Beteiligungskreditzinsen sowie eine angepasste Grenze bei der Buchführungspflicht land- und forstwirtschaftlicher...
Januar 2010
Umsatzsteuer Update 2010
Zu grundlegenden Änderungen kommt es in der Umsatzsteuer ab 1.1.2010 . Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Veränderungen im neuen Jahr: Änderungen beim Leistungsort von Dienstleistungen Sonstige Leistungen , die ein Unternehmer an...
Mai 2006
Fallfrist 30. Juni 2006: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2005
Ausländische Unternehmer können für im Inland bezahlte Vorsteuern und inländische Unternehmer für im Ausland bezahlte Vorsteuern um Erstattung ansuchen. Dieses Verfahren ist mittlerweile zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts mutiert. Erstattung...
März 2006
E-Commerce: ab 1. März 2006 unerbetene Werbe-Mails (Spam) an Unternehmen verboten
Die seit dem 1.März 2006 in Kraft getretene Novelle zum Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) nimmt nun die im Jahre 2003 eingeführte Lockerung des TKG hinsichtlich der Zusendung elektronischer Post (einschließlich SMS) an Unternehmen ohne vorherige Zustimmung...
Artikel zum Thema: Elektronische Dienstleistungen
Neuerungen für ausländische Unternehmen im Schweizer Mehrwertsteuerrecht ab 1.1.2018
Mit 1.1.2018 werden die Mehrwertsteuer-Regelungen in der Schweiz für ausländische Unternehmer wesentlich verschärft . Dadurch sollen die mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen abgebaut werden. Vorab eine Entwarnung - für reine...
Mini One Stop Shop (MOSS) bis zum Jahresende beantragen
Die ab 1.1.2015 geltenden Leistungsortregelungen bei der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer können für die leistenden Unternehmer zu einem erheblichen Mehraufwand führen, da sie sich...
Die wichtigsten Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2014
Das am 12. Juni kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2014 bringt abgabenrechtlich einige Neuheiten im Bereich der Umsatzsteuer , Änderungen bei der Absetzbarkeit von Beteiligungskreditzinsen sowie eine angepasste Grenze bei der Buchführungspflicht land- und forstwirtschaftlicher...
Umsatzsteuer Update 2010
Zu grundlegenden Änderungen kommt es in der Umsatzsteuer ab 1.1.2010 . Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Veränderungen im neuen Jahr: Änderungen beim Leistungsort von Dienstleistungen Sonstige Leistungen , die ein Unternehmer an...
Fallfrist 30. Juni 2006: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2005
Ausländische Unternehmer können für im Inland bezahlte Vorsteuern und inländische Unternehmer für im Ausland bezahlte Vorsteuern um Erstattung ansuchen. Dieses Verfahren ist mittlerweile zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts mutiert. Erstattung...
E-Commerce: ab 1. März 2006 unerbetene Werbe-Mails (Spam) an Unternehmen verboten
Die seit dem 1.März 2006 in Kraft getretene Novelle zum Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) nimmt nun die im Jahre 2003 eingeführte Lockerung des TKG hinsichtlich der Zusendung elektronischer Post (einschließlich SMS) an Unternehmen ohne vorherige Zustimmung...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Zusammenarbeit nach Erfordernis
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regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien