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Steuer-News
Artikel zum Thema: Einkommensteuer
Mai 2024
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen...
Mai 2024
Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich sind weder ausgleichs- noch vortragsfähig
Das BFG hatte sich jüngst (GZ RV/7100381/2023 vom 1. Februar 2024) mit einer Konstellation auseinanderzusetzen, in der im selben Jahr neben Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sehr hohe negative Einkünfte aus...
April 2024
Sozialversicherung ist auch bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen und der damit verbundene Verkauf von Strom hat in den letzten Monaten innerhalb der Bevölkerung immer mehr an Popularität gewonnen. Wenngleich der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen...
Januar 2024
Betriebsausgaben
Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Betriebsausgaben.
Januar 2024
Steuertermine 2024
Januar Fälligkeiten 15.1. USt für November 2023 Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2023 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung,...
Dezember 2023
Kurz-Info: Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2024 nach Anpassungen gegen die "kalte Progression"
Durch die automatische Inflationsanpassung und die weitere gestaffelte Anpassung der für die Anwendung der 1. bis 4. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge zur Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer...
Artikel zum Thema: Einkommensteuer
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen...
Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich sind weder ausgleichs- noch vortragsfähig
Das BFG hatte sich jüngst (GZ RV/7100381/2023 vom 1. Februar 2024) mit einer Konstellation auseinanderzusetzen, in der im selben Jahr neben Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sehr hohe negative Einkünfte aus...
Sozialversicherung ist auch bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen und der damit verbundene Verkauf von Strom hat in den letzten Monaten innerhalb der Bevölkerung immer mehr an Popularität gewonnen. Wenngleich der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen...
Betriebsausgaben
Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Betriebsausgaben.
Steuertermine 2024
Januar Fälligkeiten 15.1. USt für November 2023 Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2023 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung,...
Kurz-Info: Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2024 nach Anpassungen gegen die "kalte Progression"
Durch die automatische Inflationsanpassung und die weitere gestaffelte Anpassung der für die Anwendung der 1. bis 4. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge zur Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien