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Steuer-News
Artikel zum Thema: EU-Bürger
Juni 2008
Nächster Schritt bei der Anhebung des EU-Quellensteuerabzuges für Zinsen
Seit Mitte 2005 wird die EU-Zinsenrichtlinie in Österreich durch das EU-Quellensteuergesetz umgesetzt, dessen Ziel die Sicherstellung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an private Anleger ist. Da Österreich aufgrund des strengen Bankgeheimnisses im Gegensatz...
Mai 2007
Änderung der Bruttobesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger / Novelle zu §§ 99 und 100 EStG lt. AbgÄG 2007
Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 99 EStG bisher den Steuerabzug in besonderen Fällen generell in Höhe von 20% der vollen Beträge der Einnahmen vor. Diese Bruttobesteuerung hat der EuGH 12.6.2003, Rs.C-234/01 als...
Oktober 2004
Beschäftigung von neuen EU-Bürgern in Österreich ab 1. Mai 2004
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch für diese Personen nach wie vor das Ausländerbeschäftigungsgesetz bis 2011 anzuwenden ist. Für diese Periode gelten allerdings einige Übergangsbestimmungen. :: Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung Den neuen...
Artikel zum Thema: EU-Bürger
Nächster Schritt bei der Anhebung des EU-Quellensteuerabzuges für Zinsen
Seit Mitte 2005 wird die EU-Zinsenrichtlinie in Österreich durch das EU-Quellensteuergesetz umgesetzt, dessen Ziel die Sicherstellung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an private Anleger ist. Da Österreich aufgrund des strengen Bankgeheimnisses im Gegensatz...
Änderung der Bruttobesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger / Novelle zu §§ 99 und 100 EStG lt. AbgÄG 2007
Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 99 EStG bisher den Steuerabzug in besonderen Fällen generell in Höhe von 20% der vollen Beträge der Einnahmen vor. Diese Bruttobesteuerung hat der EuGH 12.6.2003, Rs.C-234/01 als...
Beschäftigung von neuen EU-Bürgern in Österreich ab 1. Mai 2004
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch für diese Personen nach wie vor das Ausländerbeschäftigungsgesetz bis 2011 anzuwenden ist. Für diese Periode gelten allerdings einige Übergangsbestimmungen. :: Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung Den neuen...
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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