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Steuer-News
Artikel zum Thema: Diskriminierung
Dezember 2006
Steuersparcheckliste 2006 - Teil 1: Für Unternehmer
Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung :: Begünstigungsarten - Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG Ab 1. Jänner 2007 steht diese Begünstigung allen natürlichen Personen zu, die den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-...
April 2005
Steuerliche Gleichstellung der ausländischen mit den inländischen Kapitalerträgen und Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer
Bereits in der Klienten-Info November 2003 wurde über diese Gleichstellung berichtet. Auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 unterliegen ausländische Dividenden und Zinsen aus ausländischen Bankguthaben, Zinsen aus Forderungswertpapieren, die sich auf...
September 2004
Neues Gleichbehandlungsgesetz ab 1. Juli 2004
Die österreichischen Bestimmungen wurden dem EU-Recht angepasst, wobei die Rechtsmaterie in 2 Gesetzen (materielles Recht und Verfahrensrecht) geregelt ist. :: Materielles Recht Neu ist die Ausweitung der Strafsanktionen bei Verstoß gegen Gleichbehandlung von Frauen und...
November 2003
Steuerliche Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Kapitaleinkünften ab 1. April 2003
Durch eine Totalreform der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Budgetbegleitgesetz 2003 kommt es ab 1. April 2003 zur Beseitigung der Diskriminierung ausländischer Kapitaleinkünfte. Da eine besondere Anrechnungsbestimmung für...
Mai 2003
Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen in Zweifelsfällen
Bekanntermaßen wird die Qualität einer gesetzlichen Bestimmung am Umfang der hierzu ergangenen Kommentare gemessen. Zu der seit 1. Oktober 2002 geltenden Bestimmung des § 19 Abs. 1 a UStG (reverse charge system in der Bauwirtschaft) sind - leider zum Teil mit erheblicher...
März 2003
Unternehmensübertragungen - steuerliche Begünstigungen
Einleitend sei auf die Darstellung dieses Themas in der Klienten-Info Juli 2001 hingewiesen, in der den gesetzlichen Änderungen ab 1. Jänner 2001 besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Im folgenden liegt der Schwerpunkt auf den steuerlichen Begünstigungen...
Artikel zum Thema: Diskriminierung
Steuersparcheckliste 2006 - Teil 1: Für Unternehmer
Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung :: Begünstigungsarten - Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG Ab 1. Jänner 2007 steht diese Begünstigung allen natürlichen Personen zu, die den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-...
Steuerliche Gleichstellung der ausländischen mit den inländischen Kapitalerträgen und Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer
Bereits in der Klienten-Info November 2003 wurde über diese Gleichstellung berichtet. Auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 unterliegen ausländische Dividenden und Zinsen aus ausländischen Bankguthaben, Zinsen aus Forderungswertpapieren, die sich auf...
Neues Gleichbehandlungsgesetz ab 1. Juli 2004
Die österreichischen Bestimmungen wurden dem EU-Recht angepasst, wobei die Rechtsmaterie in 2 Gesetzen (materielles Recht und Verfahrensrecht) geregelt ist. :: Materielles Recht Neu ist die Ausweitung der Strafsanktionen bei Verstoß gegen Gleichbehandlung von Frauen und...
Steuerliche Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Kapitaleinkünften ab 1. April 2003
Durch eine Totalreform der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Budgetbegleitgesetz 2003 kommt es ab 1. April 2003 zur Beseitigung der Diskriminierung ausländischer Kapitaleinkünfte. Da eine besondere Anrechnungsbestimmung für...
Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen in Zweifelsfällen
Bekanntermaßen wird die Qualität einer gesetzlichen Bestimmung am Umfang der hierzu ergangenen Kommentare gemessen. Zu der seit 1. Oktober 2002 geltenden Bestimmung des § 19 Abs. 1 a UStG (reverse charge system in der Bauwirtschaft) sind - leider zum Teil mit erheblicher...
Unternehmensübertragungen - steuerliche Begünstigungen
Einleitend sei auf die Darstellung dieses Themas in der Klienten-Info Juli 2001 hingewiesen, in der den gesetzlichen Änderungen ab 1. Jänner 2001 besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Im folgenden liegt der Schwerpunkt auf den steuerlichen Begünstigungen...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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