EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Juni 2016
Kreditbearbeitungsgebühr laut OGH doch zulässig
Hatte es im Juli 2015 aufgrund eines Urteils des Landesgerichts Innsbruck noch ausgesehen als wäre die Verrechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr für Konsumkredite unzulässig , so hat der OGH nunmehr am 30.3.2016 (GZ 6 Ob 13/16d) anders entschieden. Die in der Klage...
März 2013
Kein Aufpreis bei Verfallen-Lassen einer bereits bezahlten Flugstrecke
Die Preise für Flugtickets variieren naturgemäß nicht zuletzt aufgrund des umfangreichen Angebots und verschiedenster Buchungsmöglichkeiten sehr stark. Neben gewünschtem Flugtermin, Buchungszeitpunkt und Destination hängt der Preis auch davon...
September 2012
OGH verlängert Gültigkeit von Gutscheinen
Der Oberste Gerichtshof hat in einem jüngst ergangenen Urteil (28.6.2012, 7 Ob 22/12d) entschieden, dass die Befristung von Gutscheinen ohne konkrete Angabe von Gründen unzulässig ist und grundsätzlich von einer Gültigkeit des Gutscheins von 30 Jahren...
Juni 2004
Zahlungssteuerung im Unternehmen (Teil 1)
Einleitung Die Steuerung der Ein- und Auszahlungen im Unternehmen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Einerseits ist auf der Debitorenseite Kapital in Form von ausstehenden Rechnungen gebunden. Andererseits wirken sich zu frühe Zahlungen auf der Kreditorenseite negativ...
Oktober 2002
Maßnahmen gegen Zahlungsverzug und steuerliche Qualifikation der Verzugszinsen sowie deren Erhöhung ab 1. August 2002
Bei der Verlustquellenforschung kommt der Dauer der Außenstände entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Eintreibungsmaßnahmen wertvolle Arbeitszeit binden, kann damit auch ein erheblicher Zinsenverlust verbunden sein. Bilanzierende zahlen vom Buchgewinn bereits volle...
Artikel zum Thema: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kreditbearbeitungsgebühr laut OGH doch zulässig
Hatte es im Juli 2015 aufgrund eines Urteils des Landesgerichts Innsbruck noch ausgesehen als wäre die Verrechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr für Konsumkredite unzulässig , so hat der OGH nunmehr am 30.3.2016 (GZ 6 Ob 13/16d) anders entschieden. Die in der Klage...
Kein Aufpreis bei Verfallen-Lassen einer bereits bezahlten Flugstrecke
Die Preise für Flugtickets variieren naturgemäß nicht zuletzt aufgrund des umfangreichen Angebots und verschiedenster Buchungsmöglichkeiten sehr stark. Neben gewünschtem Flugtermin, Buchungszeitpunkt und Destination hängt der Preis auch davon...
OGH verlängert Gültigkeit von Gutscheinen
Der Oberste Gerichtshof hat in einem jüngst ergangenen Urteil (28.6.2012, 7 Ob 22/12d) entschieden, dass die Befristung von Gutscheinen ohne konkrete Angabe von Gründen unzulässig ist und grundsätzlich von einer Gültigkeit des Gutscheins von 30 Jahren...
Zahlungssteuerung im Unternehmen (Teil 1)
Einleitung Die Steuerung der Ein- und Auszahlungen im Unternehmen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Einerseits ist auf der Debitorenseite Kapital in Form von ausstehenden Rechnungen gebunden. Andererseits wirken sich zu frühe Zahlungen auf der Kreditorenseite negativ...
Maßnahmen gegen Zahlungsverzug und steuerliche Qualifikation der Verzugszinsen sowie deren Erhöhung ab 1. August 2002
Bei der Verlustquellenforschung kommt der Dauer der Außenstände entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Eintreibungsmaßnahmen wertvolle Arbeitszeit binden, kann damit auch ein erheblicher Zinsenverlust verbunden sein. Bilanzierende zahlen vom Buchgewinn bereits volle...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien