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Artikel zum Thema: Alkovenmodell
Normverbrauchsabgabe bei Wohnmobilen
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) stellt einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Gleichzeitig beinhaltet sie aber auch eine Lenkungsmaßnahme zur Verteuerung von Kraftfahrzeugen mit hohen Verbrauchswerten. Sie fällt beim Kauf von Neufahrzeugen in Österreich an wie auch beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland. Da es bei Wohnmobilen (Reisemobilen) in der Vergangenheit oftmals zu unterschiedlichen Auslegungen in punkto NoVA gekommen ist, soll nun durch einen kürzlich ergangenen BMF Erlass eine einheitliche Vorgehensweise erreicht werden.
Da in den Genehmigungsdokumenten von Wohnmobilen keine Verbrauchsangaben enthalten sind, ist die Höhe der NoVA in Abhängigkeit von dem Wohnmobiltyp zu ermitteln. Es ist dabei zwischen Campingbussen (Kastenwagen) einerseits und Alkovenmodellen, teil- und vollintegrierten Fahrzeugen andererseits, zu unterscheiden. Da bei Campingbussen eine starke Ähnlichkeit zu einem Kombifahrzeug besteht, sind für die NoVA-Ermittlung die Verbrauchswerte dieser Kombimodelle heranzuziehen (Campingbusse unterliegen auch einem dem Kombifahrzeug vergleichbaren Genehmigungsverfahren). Bei Alkovenmodellen, teil- und vollintegrierten Fahrzeugen kommt es zu einem Aufschlag von 15% auf den Verbrauchswert, welcher dem vergleichbaren Kombifahrzeug zugrunde liegt.
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Alkovenmodell
Normverbrauchsabgabe bei Wohnmobilen
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) stellt einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Gleichzeitig beinhaltet sie aber auch eine Lenkungsmaßnahme zur Verteuerung von Kraftfahrzeugen mit hohen Verbrauchswerten. Sie fällt beim Kauf von Neufahrzeugen in Österreich an wie auch beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland. Da es bei Wohnmobilen (Reisemobilen) in der Vergangenheit oftmals zu unterschiedlichen Auslegungen in punkto NoVA gekommen ist, soll nun durch einen kürzlich ergangenen BMF Erlass eine einheitliche Vorgehensweise erreicht werden.
Da in den Genehmigungsdokumenten von Wohnmobilen keine Verbrauchsangaben enthalten sind, ist die Höhe der NoVA in Abhängigkeit von dem Wohnmobiltyp zu ermitteln. Es ist dabei zwischen Campingbussen (Kastenwagen) einerseits und Alkovenmodellen, teil- und vollintegrierten Fahrzeugen andererseits, zu unterscheiden. Da bei Campingbussen eine starke Ähnlichkeit zu einem Kombifahrzeug besteht, sind für die NoVA-Ermittlung die Verbrauchswerte dieser Kombimodelle heranzuziehen (Campingbusse unterliegen auch einem dem Kombifahrzeug vergleichbaren Genehmigungsverfahren). Bei Alkovenmodellen, teil- und vollintegrierten Fahrzeugen kommt es zu einem Aufschlag von 15% auf den Verbrauchswert, welcher dem vergleichbaren Kombifahrzeug zugrunde liegt.
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Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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