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Steuer-News
Artikel zum Thema: § 11a EStG
Dezember 2006
Steuersparcheckliste 2006 - Teil 1: Für Unternehmer
Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung :: Begünstigungsarten - Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG Ab 1. Jänner 2007 steht diese Begünstigung allen natürlichen Personen zu, die den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-...
November 2006
Steuersparende Maßnahmen vor Jahresende
Vermeidung der Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinnes gem. § 11a EStG Sinkt in den folgenden 7 Jahren - unter Außerachtlassung eines Verlustes - das Eigenkapital, erfolgt insoweit die Nachversteuerung des zeitlich am weitesten zurückliegenden...
Dezember 2004
Rechtsformwahl im Zuge der Steuerreform 2004/2005
Die Rechtsformwahl gehört zu den wichtigsten, aber auch schwierigsten, unternehmerischen Entscheidungen. In den vorangegangenen Ausgaben der Management-Info haben wir Ihnen die wichtigsten Rechtsformen übersichtlich dargestellt. Neben zahlreichen anderen Kriterien spielt hierbei die...
August 2004
Sanierungsgewinn im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht ab 1. Jänner 2004
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 wurde gemäß § 36 EStG für die Besteuerung des Sanierungsgewinnes eine steuerliche Tarifbegünstigung eingeführt, welche sich nach der Höhe der Ausgleichsquote des Forderungsnachlasses richtet. Diese...
Artikel zum Thema: § 11a EStG
Steuersparcheckliste 2006 - Teil 1: Für Unternehmer
Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung :: Begünstigungsarten - Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG Ab 1. Jänner 2007 steht diese Begünstigung allen natürlichen Personen zu, die den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-...
Steuersparende Maßnahmen vor Jahresende
Vermeidung der Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinnes gem. § 11a EStG Sinkt in den folgenden 7 Jahren - unter Außerachtlassung eines Verlustes - das Eigenkapital, erfolgt insoweit die Nachversteuerung des zeitlich am weitesten zurückliegenden...
Rechtsformwahl im Zuge der Steuerreform 2004/2005
Die Rechtsformwahl gehört zu den wichtigsten, aber auch schwierigsten, unternehmerischen Entscheidungen. In den vorangegangenen Ausgaben der Management-Info haben wir Ihnen die wichtigsten Rechtsformen übersichtlich dargestellt. Neben zahlreichen anderen Kriterien spielt hierbei die...
Sanierungsgewinn im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht ab 1. Jänner 2004
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 wurde gemäß § 36 EStG für die Besteuerung des Sanierungsgewinnes eine steuerliche Tarifbegünstigung eingeführt, welche sich nach der Höhe der Ausgleichsquote des Forderungsnachlasses richtet. Diese...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Ãœberblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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