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Steuer-News
Klienten-Info - Archiv
Dezember 2009
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Unternehmer
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Natürliche Personen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können bei der Veranlagung 2009 letztmalig den Eigenkapitalanstieg bis zu max. 100.000 € mit dem ½ Durchschnittsteuersatz (DSS)...
Dezember 2009
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitgeber
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds...
Dezember 2009
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen für eine steuerliche Berücksichtigung im Jahr 2009 noch vor dem 31.12.09 entrichtet werden. Oftmals handelt es sich dabei um...
Dezember 2009
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze...
Dezember 2009
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der „neue“...
November 2009
Kein Vorsteuerabzug für privat genutzte Gebäudeteile – Entscheidung in Seeling-Fällen
Ein fast revolutionär anmutendes EuGH-Urteil im Jahr 2003 in der Rechtssache „Seeling “ hat damals bei vielen Steuerpflichtigen die Hoffnung geweckt, bei teils unternehmerisch und teils privat genutzten Gebäuden zunächst den vollen Vorsteuerabzug...
Klienten-Info - Archiv
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Unternehmer
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Natürliche Personen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können bei der Veranlagung 2009 letztmalig den Eigenkapitalanstieg bis zu max. 100.000 € mit dem ½ Durchschnittsteuersatz (DSS)...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitgeber
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen für eine steuerliche Berücksichtigung im Jahr 2009 noch vor dem 31.12.09 entrichtet werden. Oftmals handelt es sich dabei um...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze...
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der „neue“...
Kein Vorsteuerabzug für privat genutzte Gebäudeteile – Entscheidung in Seeling-Fällen
Ein fast revolutionär anmutendes EuGH-Urteil im Jahr 2003 in der Rechtssache „Seeling “ hat damals bei vielen Steuerpflichtigen die Hoffnung geweckt, bei teils unternehmerisch und teils privat genutzten Gebäuden zunächst den vollen Vorsteuerabzug...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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immer fristgerecht
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keine versteckten Kosten
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Zusammenarbeit nach Erfordernis
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regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien