EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Ärzte-Info
Januar 2021
Bilanzierung von Investitionsprämien und Fixkostenzuschüssen nach UGB
Wir haben in der letzten Ausgabe (KI 12/20) über die Bilanzierung von Covid-19-Maßnahmen im Jahresabschluss berichtet. Besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss, ist dieser dann als Forderung zu aktivieren, wenn der Berechtigte am Abschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen...
September 2020
14% COVID-19-Investitionsprämie kann ab 1. September 2020 beantragt werden
Beginnend mit 1. September 2020 und bis spätestens 28. Februar 2021 können Unternehmen die maximal 14% COVID-19-Investitionsprämie beantragen, sofern die Investitionsmaßnahmen der Ökologisierung , Digitalisierung oder dem Bereich Gesundheit...
Mai 2020
Coronavirus: Änderungen der Corona-Kurzarbeit ab 1.6.2020
Ab 1.6.2020 gibt es eine neue Sozialpartnervereinbarung. Diese gilt
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
für Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie
für alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6....
April 2020
Coronavirus: Dienstfreistellung von Risikogruppen
Bundesregierung schafft Klarheit, welche Risikogruppen Anspruch auf Dienstfreistellung samt Entgeltfortzahlung haben.
Besonderes Augenmerk muß beim Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin jener Gruppe geschenkt werden, die im...
April 2020
Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich
Seit 17.04. ist die Abrechnung der Kurzarbeit für den Monat März möglich. Abgerechnet werden können nur bereits genehmigte Projekte.
Aufgrund der rückwirkenden Beantragungsmöglichkeit als auch des Rückstaus bei der Bearbeitung der Anträge ist eine...
April 2020
Coronavirus: Anträge Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März nur noch bis 20.4. möglich
Entsprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rückwirkende Begehrensstellung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren...
Ärzte-Info
Bilanzierung von Investitionsprämien und Fixkostenzuschüssen nach UGB
Wir haben in der letzten Ausgabe (KI 12/20) über die Bilanzierung von Covid-19-Maßnahmen im Jahresabschluss berichtet. Besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss, ist dieser dann als Forderung zu aktivieren, wenn der Berechtigte am Abschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen...
14% COVID-19-Investitionsprämie kann ab 1. September 2020 beantragt werden
Beginnend mit 1. September 2020 und bis spätestens 28. Februar 2021 können Unternehmen die maximal 14% COVID-19-Investitionsprämie beantragen, sofern die Investitionsmaßnahmen der Ökologisierung , Digitalisierung oder dem Bereich Gesundheit...
Coronavirus: Änderungen der Corona-Kurzarbeit ab 1.6.2020
Ab 1.6.2020 gibt es eine neue Sozialpartnervereinbarung. Diese gilt Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells für Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie für alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6....
Coronavirus: Dienstfreistellung von Risikogruppen
Bundesregierung schafft Klarheit, welche Risikogruppen Anspruch auf Dienstfreistellung samt Entgeltfortzahlung haben. Besonderes Augenmerk muß beim Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin jener Gruppe geschenkt werden, die im...
Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich
Seit 17.04. ist die Abrechnung der Kurzarbeit für den Monat März möglich. Abgerechnet werden können nur bereits genehmigte Projekte. Aufgrund der rückwirkenden Beantragungsmöglichkeit als auch des Rückstaus bei der Bearbeitung der Anträge ist eine...
Coronavirus: Anträge Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März nur noch bis 20.4. möglich
Entsprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rückwirkende Begehrensstellung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien